Bußgelder vermeiden

Wenn Sie nicht den Vorschriften und Verpflichtungen bezüglich der Verteilung und Produktentwicklung von Finanzprodukten entsprechen, kann die Aufsichtsbehörde Sie warnen und Ihnen die Möglichkeit geben, einen Verbesserungsplan einzureichen. Wenn dies nicht ausreichend ist, kann sie dem Finanzdienstleister eine Anweisung geben. Diese wird im Register der Aufsichtsbehörde sichtbar. Die Aufsichtsbehörde kann auch Bußgelder verhängen. 

Vermeiden Sie Bußgelder, indem Sie so schnell wie möglich die gesetzlichen Bestimmungen zur Verteilung Ihrer Produkte (einschließlich IDD) und zur Produktentwicklung (PARP) einhalten. Höchststrafen können bis zu 10% Ihres Umsatzes betragen. Dies ist auf europäischer Ebene festgelegt (EU-Richtlinie) und entspricht den Bußgeldern, die auch im Bereich der Verletzung des Datenschutzrechts verhängt werden. Diese Vertriebsregeln gelten auch für den Berater.